Allgemeine Vertragsbedingungen

 
Vermittlungsagentur casa toscana

Petra Barth
Zellerstrasse 14/3
73054 Eislingen

fon +49 (0) 7161/814160
fax +49 (0) 7161/360903

 

Die Tätigkeit von casa toscana beschränkt sich ausschließlich auf die Vermittlung von Verträgen mit den im Vermittlungsvertrag genannten Eigentümern.

Verfügbarkeit:
Kommt ein Vermittlungsvertrag zustande, dann steht Ihnen Ihr Urlaubsdomizil am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sie sollten möglichst nicht später als 19.00 Uhr eintreffen. Nach 22.00 Uhr können wir nicht mehr garantieren, dass der Hausbesitzer Sie noch erwartet. Die Abreise sollte so erfolgen, dass die Räume ab 10.00 Uhr für die nächsten Gäste hergerichtet werden können.


Mitreisende Personen:
Bitte beachten Sie, dass die in der Beschreibung der Häuser/Wohnungen angegebene Personenzahl nicht überschritten werden darf, auch nicht für eine Nacht. Wenn sich die im Vertrag angegebene Personenzahl – auch innerhalb der Begrenzung – erhöht, muss das vor der Anreise gemeldet werden, damit wir den Hausbesitzer informieren können. Dies gilt auch für die Zahl mitgebrachter Hunde.


Mietobjekt:
Bitte sehen Sie sich bei Ihrer Ankunft um, ob in Ihrer Ferienwohnung, Ihrem Ferienhaus alles in Ordnung ist, funktioniert und der Beschreibung entspricht. Schäden und Abweichungen von der Beschreibung reklamieren Sie bitte unmittelbar beim Hausbesitzer oder der von ihm beauftragten Person oder wenden Sie sich, wenn Sie vor Ort niemanden erreichen, sofort an uns, damit Abhilfe geschaffen werden kann.


Reklamationen:
Beanstandungen, die Sie nach Verlassen des Ferienhauses oder am Ende Ihres Aufenthaltes melden, können nicht berücksichtigt werden und berechtigen zu keinerlei Ansprüchen. Für von Ihnen am Haus oder an der Einrichtung verursachte Schäden haften Sie persönlich. Wir empfehlen den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung. Bitte melden Sie eventuelle Schäden dem Hausbesitzer, damit diese schnell beseitigt werden können. Bitte geben Sie Geschirr- oder Glasbruch bei Ihrer Abreise an, damit die Einrichtung für die nachfolgenden Gäste wieder vervollständigt werden kann.


Witterungsbedingte Störungen:
Im Süden kann es im Sommer zu Wasser- oder Stromausfällen kommen (Wassermangel, Gewitter, Wasser- oder Stromabschaltungen durch die Gemeinde). Hierfür kann keine Mietminderung beansprucht werden.


Vertragsrücktritt:
Treten Sie vom Vertrag zurück, so ist der Vermieter berechtigt, angemessenen Schadensersatz zu verlangen. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach dem Mietpreis.

Bei Rücktritt bis 45 Tage vor Reiseantritt verbleibt die Anzahlung beim Vermittler (u.a. für die Unkosten der Weitervermittlung). Danach werden im Auftrag des Hausbesitzers bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50%, später 80% der Restzahlung erhoben. Kann die Ferienwohnung/das Ferienhaus in der Vertragszeit anderweitig vermietet werden, bleibt es bei der Anzahlung. Es steht Ihnen frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.


Ein Rücktritt sollte möglichst sofort telefonisch und dann schriftlich mitgeteilt werden.


Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Abschlussfrist in der Regel 14 Tage nach der Buchung, bei Elvia auch kurzfristig möglich).


Verjährungsfrist:
Ansprüche gegen casa toscana – ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung – verjähren in einem Jahr ab dem vertraglichen Ende des Mietzeitraumes. Hat der Kunde solche Ansprüche fristgerecht geltend gemacht, so ist die Verjährung gehemmt. Der Kunde kann die Agentur nur an deren Sitz verklagen.