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Verfügbarkeit:
Kommt ein Vermittlungsvertrag
zustande, dann steht Ihnen Ihr Urlaubsdomizil am Anreisetag ab 16.00 Uhr
zur Verfügung. Sie sollten möglichst nicht später als 19.00 Uhr eintreffen. Nach
22.00 Uhr können wir nicht mehr garantieren, dass der Hausbesitzer Sie noch
erwartet. Die Abreise sollte so erfolgen, dass die Räume ab 10.00 Uhr für die
nächsten Gäste hergerichtet werden können.
Mitreisende Personen:
Bitte beachten Sie, dass die in der
Beschreibung der Häuser/Wohnungen angegebene Personenzahl nicht überschritten
werden darf, auch nicht für eine Nacht. Wenn sich die im Vertrag angegebene
Personenzahl – auch innerhalb der Begrenzung – erhöht, muss das vor der Anreise
gemeldet werden, damit wir den Hausbesitzer informieren können. Dies gilt auch
für die Zahl mitgebrachter Hunde.
Mietobjekt:
Bitte sehen Sie sich bei Ihrer
Ankunft um, ob in Ihrer Ferienwohnung, Ihrem Ferienhaus alles in Ordnung ist,
funktioniert und der Beschreibung entspricht. Schäden und Abweichungen von der
Beschreibung reklamieren Sie bitte unmittelbar beim Hausbesitzer oder der von
ihm beauftragten Person oder wenden Sie sich, wenn Sie vor Ort niemanden
erreichen, sofort an uns, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
Reklamationen:
Beanstandungen, die Sie nach
Verlassen des Ferienhauses oder am Ende Ihres Aufenthaltes melden, können nicht
berücksichtigt werden und berechtigen zu keinerlei Ansprüchen. Für von Ihnen am
Haus oder an der Einrichtung verursachte Schäden haften Sie persönlich. Wir
empfehlen den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung. Bitte melden Sie
eventuelle Schäden dem Hausbesitzer, damit diese schnell beseitigt werden
können. Bitte geben Sie Geschirr- oder Glasbruch bei Ihrer Abreise an, damit die
Einrichtung für die nachfolgenden Gäste wieder vervollständigt werden kann.
Witterungsbedingte Störungen:
Im Süden kann es im Sommer zu Wasser-
oder Stromausfällen kommen (Wassermangel, Gewitter, Wasser- oder
Stromabschaltungen durch die Gemeinde). Hierfür kann keine Mietminderung
beansprucht werden.
Vertragsrücktritt:
Treten Sie vom Vertrag zurück, so ist
der Vermieter berechtigt, angemessenen Schadensersatz zu verlangen. Die Höhe des
Anspruchs richtet sich nach dem Mietpreis.
Bei Rücktritt bis 45 Tage vor Reiseantritt verbleibt die Anzahlung beim
Vermittler (u.a. für die Unkosten der Weitervermittlung). Danach werden im
Auftrag des Hausbesitzers bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50%, später 80% der
Restzahlung erhoben. Kann die Ferienwohnung/das Ferienhaus in der Vertragszeit
anderweitig vermietet werden, bleibt es bei der Anzahlung. Es steht Ihnen frei,
einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Ein Rücktritt sollte möglichst sofort
telefonisch und dann schriftlich mitgeteilt werden.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss
einer Reiserücktrittsversicherung (Abschlussfrist in der Regel 14 Tage nach der
Buchung, bei Elvia auch kurzfristig möglich).
Verjährungsfrist:
Ansprüche gegen casa toscana –
ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung – verjähren in einem Jahr ab dem
vertraglichen Ende des Mietzeitraumes. Hat der Kunde solche Ansprüche
fristgerecht geltend gemacht, so ist die Verjährung gehemmt. Der Kunde kann die
Agentur nur an deren Sitz verklagen.
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